Bank­ge­büh­ren zurückfordern

Banken und Sparkassen haben Gebühren eingeführt oder erhöht, ohne dass Sie zugestimmt haben.
Jetzt rückwirkend bis 2018 zurückholen. 

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Bank­ge­büh­ren nach dem Urteil des BGH zurückholen

Laut einem aktuellen BGH-Urteil können Bank­ge­büh­ren seit 2018 zurückgefordert werden. Bei der Erhöhung oder Einführung der Gebühren wurde Ihr Schweigen als Zustimmung gewertet.Dies war und ist rechtlich jedoch nicht zulässig. Daher können Sie sich die Gebühren drei Jahre rückwirkend zurückholen. Füllen Sie dazu einfach unser kurzes Formular aus und nutzen Sie im Anschluss das für Sie individualisierte Schreiben. 

 

So funktioniert's:

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Musterformular ausfüllen

Sie erwerben ein anwaltlich erstelltes Musterschreiben direkt von uns.

An Ihre Bank senden

Sie senden das Schreiben direkt an Ihre Bank oder Sparkasse.

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Rückerstattung erhalten

Die Bank oder Sparkasse zahlt Ihnen im Erfolgsfall die zu viel gezahlten Gebühren zurück.

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"Kunden müssen Ihr Recht auf Erstattung der Gebühren explizit einfordern. Inzwischen ist klar: Von Seiten der Banken darf hier kein Entgegenkommen erwartet werden. Daher raten wir Ihnen dazu, selbst in die Offensive zu gehen und sich mit unserem Schreiben direkt an Ihre Bank zu wenden. Holen Sie sich jetzt bis zu 150 Euro zurück!"

- Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

 

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