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Coaching-Abzocke

Vertrag fristlos kündigen & Schadensersatz fordern

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"Der Fall einer Verbraucherin mit einem Coaching-Vertrag von über 30.000 € zeigte, dass derartige Verträge mit hoher Wahrscheinlichkeit auch vor Gericht als sittenwidrig angesehen werden. Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht und lassen Sie Ihren Vertrag prüfen."

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WBS.LEGAL

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Update März 2023:

OLG Celle bestätigt, dass etliche Online-Coaching-Verträge unwirksam sind. Nutzen Sie Ihr Recht!

Hohe Summen bei Coaching-Verträgen

Sittenwidrige Coaching-Verträge

In den vergangenen Monaten explodierte das Angebot an Coaching-Verhältnissen für verschiedenste Lebensbereiche, insbesondere für die Existenzgründung. Dabei hat sich herausgestellt, dass zahlreiche der hier geschlossenen kostspieligen Verträge nicht rechtskräftig sind. Der Grund: Häufig besteht ein drastisches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und es handelt sich schlichtweg um "Wucher". Haben Sie schon von Ihrem Recht Gebrauch gemacht und sich gegen Ihren Vertrag gewährt? 

So entkommen Sie dem Vertrag

Ob ein derartiges Missverhältnis besteht und der Vertrag damit sittenwidrig ist oder andere rechtliche Ansatzpunkte bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn Sie Ihren Coaching-Vertrag auf Rechtmäßigkeit prüfen wollen, füllen Sie einfach das obenstehende Formular kostenlos aus. Wir melden uns bei Ihnen.

Artikel Coaching

So funktioniert's:

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Füllen Sie das Formular mit den benötigten Daten aus. Es dauert nur eine Minute.

Wir prüfen Ihren Vertrag

Unsere Experten prüfen Ihren Coaching-Vertrag kostenfrei. Sie erfahren, wie Sie aus Ihrem Vertrag herauskommen und ob Ihnen Schadensersatz zusteht.

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Rückerstattung erhalten

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Wir leiten die nötigen Schritte ein, um Ihre gezahlten Beiträge zurück zu fordern.

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"Viele Coaching-Verträge sind in auf verschiedene Weise rechtlich angreifbar. Lassen Sie von meinen Experten prüfen, ob in Ihrem das Fall Widerrufsrecht greift, Sittenwidrigkeit vorliegt oder sogar Schadensersatzansprüche beim Coach bestehen."

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

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Häufig gestellte Fragen

Coaching Verträge können beispielsweise sittenwidrig, ggf. auch anfechtbar sein, was zur Folge hätte, dass etwaig ausstehende Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden müssen. Zudem könnte eine Rückforderung von erbrachten Zahlungen im Raum stehen, wenn keine Leistung erbracht wurde.

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Genaue Aussagen können wir erst nach Prüfung des Einzelfalls abgeben.

Die Anwaltskosten variieren. In der Regel richten sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert. Der Streitwert wiederum richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Vergütung in dem Coaching-Vertrag. In einigen Fällen bearbeiten wir diese Fälle auf Basis einer Vergütungsvereinbarung.

Um den Sachverhalt rechtlich einschätzen zu können, benötigen wir vor allem eine detaillierte Aufstellung des chronologischen Sachverhalts nebst Korrespondenz mit dem jeweiligen Vertragspartner, ggf. vorhandene Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen usw.. Falls Video- und Tonbandaufnahmen gemacht wurden, benötigen wir auch diese.

Die Dauer eines Verfahrens kann nicht genau prognostiziert werden. In einigen Fällen können wir innerhalb weniger Wochen eine außergerichtliche Einigung erzielen. Sollte ein gerichtliches Verfahren angestrebt werden, kann die Angelegenheit mehrere Monate andauern.