Skip to main content

Jetzt Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder zurückverlangen!

Schritt 1 von 5

Sie haben nach 2016 einen Immobilienkredit aufgenommen? Dann jetzt Vorfälligkeits-Entschädigung umgehen oder zurückverlangen!

Hier schnell & einfach mit unserem praktischen Online-Tool prüfen, was Sie in Ihrem Einzelfall tun können:
  • Rechtsanwalt

Jeremy Gartner

Ich berate Sie fair und kompetent im Rahmen Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung. Prüfen Sie zunächst hier Ihre möglichen Ansprüche.

Wir sind bekannt aus


Der „Vorfälligkeitsjoker“ – Ihre Chancen stehen gut!                             

Sie möchten diese Vorfälligkeitsentschädigung sicherlich nicht zahlen – oder, falls Sie bereits gezahlt haben, zurückbekommen? Dann haben Sie Glück, denn Ihre Chancen stehen gut!

Denn viele Kreditverträge sind fehlerhaft. Die Banken missachten darin die festen Vorgaben zu gewissen Pflichtangaben. Deswegen fehlt den Banken häufig die Grundlage, um überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.

Das bedeutet: Sie können, wenn Sie den Vertrag kündigen, viel Geld sparen – häufig eine fünfstellige Summe!  

So funktioniert’s:

Informationen zusenden

Füllen Sie das Formular mit den benötigten Daten aus. Es dauert nur zwei Minuten. 

Kostenfreie Erstberatung

Unsere Experten prüfen Ihren Immobilienvertrag kostenfrei. Sie erfahren, wie der Prozess abläuft und was Ihre Möglichkeiten sind.

Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückholen

Wenn unsere Experten Ihren Fall geprüft haben, beginnen wir mit dem Verfahren. Im Erfolgsfall erhalten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zurück – oder vermeiden diese gänzlich.

“Oft handelt es sich um sehr hohe Beträge bei den gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen. Insbesondere nach dem der Bundesgerichtshof bestätigt hat, dass viele Banken keinen Anspruch auf diese Summen haben, sollte man handeln und sich dieses Geld zurückholen.”

Jeremy Gartner Rechtsanwalt | Gesellschafter

Jetzt kostenfrei Ihren Vertrag prüfen lassen.

✓  Langjährige Erfahrung
✓  Kompetente Beratung vom Anwalt
✓  Erstgespräch kostenlos